• Pirelli kennzeichnet die Reifen mit individuellen Farben
Der neue Reifenlieferant der Formel 1 wird in der anstehenden Saison seine unterschiedlichen Reifentypen jeweils farblich kennzeichnen.
Pirellis "Supersoft" werden rot markiert, "Soft" gelb, "Medium" weiß, "Hart" silber, "Intermediates" hellblau und die "Full-Wets" werden an der orangen Farbe zu erkennen sein.
Die farblich gekennzeichneten Reifen sollen bereits in Melbourne eingesetzt werden.
• Windows 8 wird auch mit 32- und 64-Bit-System kommen
Laut einer Quelle, die im Besitz einer frühen Version von Microsofts neuem Betriebssystem Windows 8 ist, wird es für das neue Betriebssystem, wie bei den Vorgängern, auch ein 32- und ein 64-Bit-System geben.
Da mobile Endgeräte, wie kleinere Notebooks, Tablets und auch Smartphones sehr gefragt sind, soll Windows 8 auch 32-Bit-Prozessoren weiter unterstützen können.
Das würde auch die Ankündigung von Microsoft unterstreichen, Windows 8 auch für ARM-Prozessoren anzubieten. Diese Prozessoren gibt es noch nicht mit 64-Bit Unterstützung.
In Vancouver fand nun der Hacker-Wettbewerb "Pwn2Own" statt, bei dem Internet-Browser auf ihre Sicherheit getestet wurden. Große Lücken wies dabei der Apple-Browser "Safari" auf.
Nur fünf Sekunden hat es gedauert, bis die Sicherheitsbarrieren überwunden waren. Als "Belohnung" bekamen die Personen, französische Forscher eines Sicherheitsdienstleisters, 15.000 Euro Prämie und ein MacBook Air.
Microsofts Internet Explorer 8 dagegen hielt zwar länger durch, wurde schlussendlich dann aber auch geknackt. Nun sollen Versuche an Mozillas "Firefox" und Googles Browser "Chrome" erfolgen.
• Urteil: Mobilfunk-Provider müssen Kunden vor teuren Handy-Tarifen warnen
Mobilfunkanbieter müssen bei Vertragsabschluss ihre Kunden darauf aufmerksam machen, dass in dem gewählten Tarif Kosten-Fallen sind und dass es eventuell billigere Angebote gibt.
Im speziellen Fall hatte ein Kunde 2008 unwissentlich einen Handy-Tarif gewählt, in dem keine Internet-Flatrate war. Er sollte dann 1.000 Euro für den Datenverkehr zahlen, was der Kunde aber nicht tat. Der Provider sperrte den Anschluss und bekam vor Gericht in erster Instanz auch Recht.
Doch in der Berufung bekam der Kunde Recht. Das Landgericht Münster urteilte, dass der Händler dem Mann auf die günstigeren Flatrates aufmerksam hätte machen müssen, die er für zehn beziehungsweise 25 Euro im Angebot hatte. Der Kunde muss nun weder die Daten noch die Grundgebühr zahlen.